Der Bundesfinanzhof hat ein anhängiges Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob das deutsche Steuerrecht, wonach nur Spenden an im Inland ansässige Empfänger als Sonderausgaben berücksichtigt werden können, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Ein Deutscher hatte eine Sachspende an ein Altersheim in Portugal geleistet und als Sonderausgabe geltend gemacht.