Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Steuererklärung nicht per Diskette

Die Abgabe einer Steuererklärung auf Diskette erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben und ist damit unzulässig.

Dass die Finanzverwaltung inzwischen zur Verwendung elektronischer Medien neigt, und deren Nutzung zum Beispiel für Voranmeldungen bisweilen sogar vorschreibt, bedeutet nicht, dass jedes elektronische Medium für eine Steuererklärung auch zulässig ist. Die Abgabe der Steuererklärung auf Diskette jedenfalls ist kein zulässiger Weg zur Erfüllung der Erklärungspflicht, entschied das Finanzgericht Saarland.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371