Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Neuregelung der Kfz-Steuer für Wohnmobile ist verfassungsgemäß

Zwar erfolgte die Neuregelung rückwirkend, aber sie ist verfassungsgemäß, weil sie zum Vorteil der Wohnmobilbesitzer war.

Die Neuregelung der Kfz-Steuer für Wohnmobile ab dem 1. Januar 2006 ist verfassungsgemäß. Eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die rückwirkende Gesetzesänderung richtete, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Die Neuregelung entfaltet zwar eine echte Rückwirkung, da sie auch für bereits abgeschlossene Veranlagungszeiträume anwendbar ist, aber das Rückwirkungsverbot gilt nur für belastende Regelungen. Die Neuregelung aber sei eine begünstigende Regelung, meint das Gericht, denn ohne die Neuregelung wären Wohnmobile ab dem 1. Januar 2006 als Pkw nach dem Hubraum und damit höher zu besteuern.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371