Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Virtuelle Verlustverrechnung

Eine Verlustfeststellung ist nicht möglich, wenn die Festsetzungsfrist für die Folgejahre mit positiven Einkünften bereits abgelaufen ist.

Wenn ein Verlust in den Folgejahren vollständig ausgeglichen worden wäre, für die Folgejahre aber bereits die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, dann ist auch die Feststellung eines Verlustvortrags nicht mehr möglich. Es hat also quasi bereits eine virtuelle Verlustverrechnung stattgefunden, meint der Bundesfinanzhof.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371