Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026

Bis zur endgültigen Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro fällt für Paketsendungen aus dem EU-Ausland ab dem 1. Juli 2026 eine pauschale Abgabe von 3 Euro an.

Bisher können Pakete mit einem Wert von bis zu 150 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden. Um die Wettbewerbssituation von Händlern innerhalb der EU zu verbessern, haben die EU-Staaten schon im November 2025 beschlossen, die 150-Euro-Freigrenze abzuschaffen. Das soll jedoch erst Mitte 2028 in Kraft treten, weil zuvor eine Online-Plattform zur Abwicklung und Kontrolle der neuen Regelung geschaffen werden soll.

Bis es soweit ist, hat die EU eine Übergangsregelung vereinbart, nach der ab dem 1. Juli 2026 für zwei Jahre eine Abgabe in Höhe von 3 Euro für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro erhoben wird. Die Regelung ist nicht zuletzt eine Reaktion darauf, dass Shein, Temu und andere chinesische Billiganbieter nach den Zollkapriolen in den USA den Vertrieb in die EU deutlich forciert haben.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Landsberger Straße 154
80339 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371