Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Foodsharing-Verein ist gemeinnützig

Ein Foodsharing-Verein qualifiziert sich in der Regel für die steuerliche Begünstigung als gemeinnütziger Verein, sofern die Satzung die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

In letzter Zeit werden öfter Foodsharing-Vereine gegründet, die sich dem Kampf gegen Lebensmittelverschwendung verschrieben haben. Den Vereinen geht es darum, die Menschen für dieses Thema zu sensibilisieren und die Verteilung überschüssiger Lebensmittel zu organisieren. Diese Vereine sind mit entsprechender Satzung wegen der Förderung des Umweltschutzes steuerlich begünstigt, da sie sich aktiv für die Schonung von bereits für die Herstellung von Lebensmitteln verwendeten Ressourcen und die Vermeidung von Essensmüll einsetzen. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen weist jedoch auch darauf hin, dass in der Regel für die dem Verein überlassenen Lebensmittel keine Spendenbestätigungen ausgestellt werden dürfen, da es sich um wertlos gewordene Ware handelt.

 
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