Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Hilfsmaßnahmen nach Unwetter

Mehrere Bundesländer gewähren den Betroffenen der schweren Unwetter im Mai und Juni Erleichterungen bei verschiedenen steuerlichen Regelungen.

Auf die schweren Unwetter im Mai und Juni haben mehrere Bundesländer mit einem Katastrophenerlass reagiert. Die Betroffenen können in Nordrhein-Westfalen, Hessen und im Saarland unter erleichterten Voraussetzungen Stundungen und Anpassungen der Vorauszahlungen erhalten und auf weitere steuerliche Entlastungen zurückgreifen. Für Unternehmer gibt es Regelungen für Sonderabschreibungen und Rücklagen sowie für den Fall des Verlusts von Buchführungsunterlagen durch das Unwetter. Auch bei der Lohnsteuer, Gewerbesteuer und Grundsteuer sind Erleichterungen möglich.

 
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