Seit bald 10 Jahren haben wir ein historisch niedriges Zinsniveau, und fast genauso lang gibt es immer wieder Versuche, die im Vergleich hohen Zinsen auf Steuernachzahlungen von 6 % pro Jahr gerichtlich anzugreifen. Bisher sind alle diese Bemühungen gescheitert, weil die Finanzgerichte oder der Bundesfinanzhof den Zinssatz als typisierende Regelung akzeptiert haben. Jetzt scheint sich eine Änderung abzuzeichnen, denn zum ersten Mal hat auch der Bundesfinanzhof schwere verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe des Zinssatzes zumindest ab dem Jahr 2015 geäußert. Das ist freilich noch keine abschließende Entscheidung, denn es handelt sich nur um ein Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung.