Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Klage per ELSTER ist unzulässig

Während die Finanzämter Einsprüche auch per E-Mail akzeptieren, erfordert eine Klage eine qualifizierte Signatur und ist damit nicht über das ELSTER-Portal möglich.

Steuererklärungen per ELSTER sind gang und gäbe, und Einsprüche akzeptieren die Finanzämter ohne weiteres per E-Mail. Für die Erhebung einer Klage ist das ELSTER-Portal aber nicht der richtige Weg, wie das Finanzgericht Münster festgestellt hat. Die Klageerhebung erfordert grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte Signatur als elektronisches Äquivalent, um den Kläger eindeutig zu identifizieren. Das ELSTER-Portal verwendet zur Identifizierung aber lediglich ein persönliches elektronisches Zertifikat, keine qualifizierte Signatur. Die Klage ist damit auf diesem Weg auch dann unzulässig, wenn sie nicht direkt an das Finanzgericht gerichtet ist, sondern an das Finanzamt zur Weiterleitung an das Gericht.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371