Seit ihrer Einführung steht die jedem Bürger zugewiesene bundesweite Steueridentifikationsnummer in der Kritik von Steuerzahlern, Datenschützern und Steuerfachleuten. Entsprechend zahlreich sind die Einsprüche, die beim Bundeszentralamt für Steuern gegen die Identnummer erhoben wurden. Nachdem der Bundesfinanzhof im Januar keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die zentrale Speicherung der Daten und die Zuteilung der Identnummer hatte, zieht das Bundesfinanzministerium jetzt die Konsequenz aus diesem Urteil. Per Allgemeinverfügung hat es alle Einsprüche gegen die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer und die zentrale Speicherung der damit verbundenen Daten zurückgewiesen. Wer an seinem Widerstand festhalten will, hat jetzt ein Jahr Zeit, beim Finanzgericht Köln Klage zu erheben.