Die Finanzämter prüfen in der Regel alle drei Jahre, ob Vereine und andere Organisationen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben. Dazu müssen die Vereine eine Steuererklärung abgeben und Kopien ihrer Kassenberichte und Tätigkeits- oder Geschäftsberichte beilegen. Da der dreijährige Prüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen identisch ist, sind von der jetzt beginnenden Überprüfung nicht sämtliche Vereine betroffen.
Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist aber darauf hin, dass viele Vereine demnächst eine schriftliche Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe der genannten Unterlagen erhalten. Die Vordrucke für die Steuererklärung werden dabei wie bei Privatpersonen und Unternehmen nicht mehr per Post versendet, sondern stehen im Internet bereit oder können beim Finanzamt abgeholt werden.