Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Hundebetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung

Auch Hundebetreeung kommt grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung in Frage - wenn sie denn im Haushalt des Steuerzahlers stattfindet.

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster kommen auch die Kosten für einen Hundesitter prinzipiell als steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung in Frage. Allerdings hatte der Hundebesitzer im Streitfall trotzdem Pech, weil bei ihm die Hunde vom Betreuungsservice abgeholt und nach der Rückkehr des Besitzers wieder zurückgebracht wurden. Eine Betreuung in der Wohnung oder im Garten des Besitzers fand nicht statt, und damit scheitert der Steuerabzug daran, dass die Dienstleistung nicht im Haushalt des steuerzahlenden Herrchens ausgeübt wurde.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371