Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Selbständige und Unternehmer

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Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können Freiberufler und Kleingewerbetreibende ihren Geschäftswagen jetzt auch dann als Betriebsvermögen behandeln, wenn die berufliche Nutzung unter 50 % liegt.
Nicht nur der Freibetrag für eine Betriebsveräußerung sinkt ab 2004, sondern es steigt auch der Steuersatz, mit dem der Ertrag aus der Veräußerung zu versteuern ist.
Zur Gegenfinanzierung der Tarifsenkung bei der Einkommensteuer wird der Betriebsausgabenabzug für Geschenke und Bewirtungsaufwendungen gekürzt.
In diesem Jahr wird die Halbjahres-AfA gestrichen und die degressive Gebäude-AfA gesenkt.
Im aktuellen Gesetzespaket ist auch die Beschränkung der Verlustverrechnung enthalten, die auch gleich in die Gewerbesteuerreform einbezogen wurde.
Ab 2004 kommt das neue Formular EÜR für die Einnahme-Überschussrechnung. Kleinunternehmer und Freiberufler sollten sich auf dieses neue Formular einstellen, damit sie die notwendigen Konten einrichten.
Unternehmer können für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keinen Mindestbetriebsausgabenabzug geltend machen.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der steuerlichen Vorschriften vorgelegt.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf über die Reform der Gemeindefinanzen beschlossen, der grundlegende Änderungen bei der Gewerbesteuer vorsieht.
Die Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Einlage vom Unternehmer für private Zwecke verwendet wurde.
 

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