Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Selbständige und Unternehmer

Anfang | << | 70 71 72 73 74 [75] 76 77 78 79 80 | >> | Ende

Die Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichem Hilfsgeschäft und gewerblichem Grundstückshandel richtet sich danach, ob sich Ihre Aktivität auf Parzellierung und Veräußerung beschränkt oder darüber hinausgeht.
Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in einer anderen Gemeinde unterhalten, müssen zukünftig keine Zweitwohnungssteuer mehr bezahlen.
Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf andere Gesellschafter oder auf die Gesellschaft zum Buchwert kann Schenkungsteuer auslösen.
Der Bundesfinanzhof hat sich zur Unterscheidung von Mitunternehmerschaft und Bürogemeinschaft geäußert.
Die Abgrenzung zwischen Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht ist bei einem landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb anhand einer Prognose über den Totalgewinn zu treffen.
Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre.
Das Bundesfinanzministerium hat Grundsätze für die Bilanzierung von Softwaresystemen veröffentlicht.
In einem Erlass legt die Bremer Finanzverwaltung ihre Auffassung zur Bilanzierung von Softwaresystemen fest.
Ein neues Urteil schränkt den Anwendungsbereich für das Steuersparmodell der "Gewerblichen Vermietung" erheblich ein.
Die Finanzverwaltung knüpft rigide Aufzeichnungspflichten an die Bildung von Ansparrücklagen.
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371