Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Sponsoring-Maßnahmen

Als Unternehmer können Sie Sponsoring-Maßnahmen als Betriebsausgaben geltend machen.

Sponsoring wird als die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen oder Organisationen verstanden, die sportliche, kulturelle, kirchliche, wissenschaftliche, soziale ökologische oder ähnliche Ziele verfolgen. Zuwendungen dieser Art können Sie als Betriebsausgaben geltend machen. Dabei ist es nicht notwendig, dass Sie eine angemessene Gegenleistung erhalten. Es ist nicht erforderlich, dass die Geld- oder Sachleistung von Ihnen als Sponsor und Ihre erstrebten Werbeziele gleichwertig sind. Allerdings ist zu beachten, dass der Betriebsausgabenabzug dann nicht zulässig ist, wenn ein krasses Missverhältnis zwischen Ihren Leistungen und Ihren wirtschaftlichen Vorteilen besteht.

 
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