Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Besteuerung von Scheingewinnen

Erleichterung bei der Besteuerung von Scheingewinnen: Zahlungsfähigkeit des Schuldners ist jetzt Voraussetzung.

Die Gewinne eines Gesellschafters müssen versteuert werden, wenn sie ihm zugeflossen sind. Werden Gewinne "stehen" gelassen, so liegt rechtlich eine Novation vor, d.h. der Rechtsgrund der Forderung hat sich geändert, aus dem Gewinnauszahlungsanspruch ist eine sonstige Forderung des Gesellschafters, z.B. ein Darlehensanspruch geworden. In der Novation sieht die Rechtsprechung einen steuerbaren Zufluss, wenn der Schuldner leistungsbereit und leistungsfähig ist. Hieraus folgt, ist die Gesellschaft im Zeitpunkt des Zuflusses zahlungsunfähig, so ist kein Gewinn zu versteuern. Kommt es hierüber zum Streit, so trägt das Finanzamt nach einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs die Beweislast des Zuflusses. Diese Entscheidung ist wichtig für Kapitalanleger, die sich auf gewagte Spekulationsgeschäfte eingelassen haben und von ihrem Geld nichts mehr gesehen haben, das Finanzamt aber die ausgewiesenen Scheingewinne versteuern will.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371