Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Fahrzeugbezogene Anwendung der 1 %-Regelung

Falls nur eine Person die betrieblichen Fahrzeuge auch privat nutzt, muss die 1 %-Regelung trotzdem für jedes Fahrzeug im Betriebsvermögen angewendet werden.

Gehören mehrere Fahrzeuge zum Betriebsvermögen, dann ist die 1 %-Regelung grundsätzlich auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden, wenn feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge auch privat genutzt hat. Mit dieser Entscheidung wendet sich der Bundesfinanzhof gegen einen Verwaltungserlass, nach dem in einem solchen Fall nur das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis der 1 %-Regelung unterworfen werden soll.

 
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