Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Beteiligungs- und Darlehensgeschäfte innerhalb eines Konzerns

Gegenläufige Geschäfte, die einem Gesamtplan folgen, sind als Gestaltungsmissbrauch steuerlich nicht zu berücksichtigen.

Gegenläufige Beteiligungs- und Darlehensgeschäfte innerhalb eines Konzerns, die nur dazu dienen, einen steuerlichen Verlust zu kreieren, um die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen zu umgehen, und die sich in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis ausgleichen, sieht das Hessische Finanzgericht als Gestaltungsmissbrauch an. Das wirtschaftliche Nullsummenspiel ist für das Gericht ein eindeutiger Beleg, dass die Geschäfte allein aus steuerlichen Gründen abgeschlossen wurden.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371