Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen

Es zeichnet sich ab, dass für die Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen wieder eine gesetzliche Regelung geschaffen wird.

Seit 1997 gibt es keine gesetzliche Grundlage für die Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen mehr. Zwar hat das Bundesfinanzministerium den Erlass der Steuer auf Sanierungsgewinne in einer Verwaltungsanweisung geregelt, doch die hat der Bundesfinanzhof kürzlich als verfassungswidrig eingestuft. Der Bundesrat hat auf diese Entscheidung jetzt reagiert und in seiner Stellungnahme zum Entwurf des "Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen" eine gesetzliche Regelung der Steuerbegünstigung vorgeschlagen. Es ist zwar noch nicht sicher, ob dieser Vorschlag unverändert umgesetzt wird, aber eine gesetzliche Grundlage ist damit bereits absehbar. Die Änderung soll in allen noch offenen Fällen gelten.

 
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