Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Gewerbesteuerhinzurechnung bei Weitervermietung

Wenn ein Unternehmen gemietete Räume an ein Tochterunternehmen weitervermietet, muss die Unternehmensgruppe damit leben, dass die gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Miete ohne Ausgleich bei beiden Unternehmen erfolgt.

Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen hält das Finanzgericht Münster auch bei einer Weitervermietung für verfassungsgemäß. Geklagt hatte ein Unternehmen, das Ladenlokale angemietet und an Tochtergesellschaften weitervermietet hatte. Aufgrund der Hinzurechnungsvorschriften wurden die Mietzahlungen sowohl bei der Mutter- als auch bei den Tochtergesellschaften dem Gewerbeertrag hinzugerechnet, was zu einer Doppelbesteuerung führt. Allerdings hat das Gericht wohlweislich die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371