Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Wechsel zur Fahrtenbuchmethode

Das Finanzgericht Münster teilt die Meinung der Finanzverwaltung, dass während eines Kalenderjahres nicht von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode gewechsel werden darf - wenn auch aus anderem Grund.

Ein ansonsten inhaltlich einwandfreies Fahrtenbuch gilt nicht mehr als ordnungsgemäß, wenn es erst im laufenden Jahr begonnen wird, nachdem zuvor die 1 %-Regelung angewandt wurde. Mit dieser Entscheidung hat das Finanzgericht Münster die Klage eines Arbeitnehmers abgewiesen, der nach der Änderung seiner familiären Situation zur Fahrtenbuchmethode gewechselt hatte. Zwar stellt das Finanzgericht fest, dass es nicht an die Vorgabe der Finanzverwaltung gebunden ist, nach der während des Kalenderjahrs das Verfahren nicht gewechselt werden darf, aber die Richter sind auch der Auffassung, dass ein Fahrtenbuch für ein ganzes Kalenderjahr geführt werden muss, damit es als ordnungsgemäß gelten kann. Gegen das Urteil ist jetzt Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371