Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Personal, Arbeit und Soziales

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Das nächste Steueränderungsgesetz ist bereits in Arbeit, bringt aber nur Änderungen im Detail und die noch ausstehenden Regelungen zum elektronischen Lohnsteuerabzug.
In mehreren Fällen hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zum Sachbezug geändert und schafft damit neuen Gestaltungsspielraum für die Zuwendung von Sachbezügen.
Der Zuschlag für die Privatnutzung des Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird nur für tatsächlich gefahrene Strecken fällig.
Ein Programmierfehler führt zu einem Verwirrspiel um die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Nachträgliche Ein- oder Umbauten am privat genutzten Firmenwagen zählen nicht zur Bemessungsgrundlage der 1 %-Regelung.
Weil auch eine Anrufungsauskunft als Verwaltungsakt gilt, ist unter anderem ein Einspruch gegen die Ankunft oder deren Widerruf möglich.
Der Beginn des Datenabrufs für die Behörden beim elektronischen Entgeltnachweis wird um zwei Jahre verschoben, während das Projekt weiter im Kreuzfeuer der Kritik steht.
Zum ersten Mal seit Gründung der Bundesrepublik sinken die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Wegen der niedrigen Inflationsrate steigen die Sachbezugswerte 2011 im Vergleich zum Vorjahr nur um rund 1 %.
In der Sozialversicherung gibt es höhere Beiträge und Einschränkungen beim Arbeitslosengeld II, aber die Insolvenzgeldumlage wird für 2011 ausgesetzt.
 

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