Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Betriebsrentenanpassung und Eigenkapitalverzinsung

Neben den Belangen des Versorgungsempfängers ist beim Ermessen über eine Betriebsrentenanpassung auch die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen.

Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber nach billigem Ermessen über die Anpassung einer Betriebsrente. Dabei spielen jedoch nicht nur die Belange des Versorgungsempfängers eine Rolle. Vielmehr muss auch die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers berücksichtigt werden.

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens bemisst sich unter anderem danach, ob eine angemessene Eigenkapitalverzinsung erreicht wird. Bei der Berechnung der Höhe des Eigenkapitals werden nicht nur Stammkapital und Kapitalrücklagen, sondern auch Gewinnrücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag, Jahresüberschüsse und -fehlbeträge berücksichtigt. Der Berechnung des Eigenkapitals können die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse wie Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen zu Grunde gelegt werden, wobei betriebswirtschaftlich gebotene Korrekturen vorzunehmen sind.

Eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals setzt sich aus der für festverzinsliche Wertpapiere langfristig erzielbaren Verzinsung, dem sogenannten "Basiszins", und einem Risikozuschlag bezüglich dem im Unternehmen investierten Kapital zusammen. Regelmäßig entspricht der Basiszins der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen, der Risikozuschlag beträgt zwei Prozent.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371