Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Eigentum der Mitarbeiter

Ein Arbeitgeber steht gegenüber dem Eigentum seiner Mitarbeiter in der Verantwortung. Dies gilt auch für deren Fahrzeuge auf dem Firmenparkplatz.

Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht. Er muss das Eigentum seiner Mitarbeiter schützen. Dies gilt für Gegenstände, welche die Mitarbeiter zur Arbeit mitbringen. Er muss geeignete Vorkehrungen gegen Diebstähle treffen. Stellt er Parkplätze zur Verfügung, so müssen diese verkehrssicher sein. Der Arbeitgeber haftet jedoch nicht für Verkehrsunfälle auf dem Firmenparkplatz. Er hat nur für die Verkehrssicherheit des Geländes einzutreten. Der Arbeitgeber haftet auch nicht für Schäden, die von Dritten, z.B. von einem Subunternehmer oder von einem Unternehmen, das Reparaturarbeiten auf dem Firmengelände ausführt, angerichtet werden.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371