Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Freigrenze für Sachbezüge

Die steuerfreie Freigrenze für Sachbezüge kann nicht für eine betriebliche Direktversicherung genutzt werden.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die 50 Euro-Freigrenze für Sachbezüge nicht für Zukunftssicherungsleistungen eingesetzt werden kann. Damit besteht auch keine Möglichkeit, für den Mitarbeiter monatlich 50 Euro steuerfrei in eine betriebliche Direktversicherung einzuzahlen. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass die Zahlung von Versicherungsbeiträgen bereits Barlohn ist.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371