Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Neue Sachbezugswerte und Pauschbeträge für 2004

Die neuen Sachbezugswerte für Mahlzeiten und freie Unterkunft für 2004 wurden ebenso veröffentlicht wie die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben.

Nach der Zustimmung des Bundesrates ist die Änderung der Sachbezugsverordnung in Kraft getreten. Dadurch wird der Verpflegungswert für 2004 um monatlich 1,95 Euro erhöht. Der Wert eines Mittag- oder Abendessens beträgt jetzt 2,58 Euro und der Wert eines Frühstücks 1,44 Euro. Diese Werte sind sowohl für die freie oder verbilligte Abgabe von Mahlzeiten als auch für Kantinenmahlzeiten und die Bewertung von Essensmarken von Bedeutung. Bei Essensmarken können die Werte allerdings nur dann verwendet werden, wenn deren Verechnungswert den amtlichen Sachbezugswert um nicht mehr als 3,10 Euro übersteigt. Die Werte gelten übrigens genauso im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.

Ebenfalls erhöht wurden die Sachbezugswerte für freie Unterkunft. Diese betragen jetzt 6,39 Euro in Westdeutschland und 5,80 Euro in Ostdeutschland pro Tag für die Einzelunterbringung. Weiterhin hat das Bundesfinanzministerium auch neue Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben festgelegt, die im BMF-Schreiben vom 17. Dezember 2003 nachzulesen sind.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371