Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Rückschenkung des Arbeitslohns

Ein Arbeitsverhältnis zwischen nahen Verwandten ist auch dann anzuerkennen, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitslohn an den Arbeitgeber zurückschenkt.

Das Finanzgericht München hat entschieden, dass ein Arbeitsverhältnis unter nahen Angehörigen nicht deshalb abgelehnt werden kann, weil der Arbeitnehmer seinen Arbeitslohn an Sie zurückschenkt. Ihr Arbeitnehmer kann mit seinem Lohn grundsätzlich machen, was er will. Für die Frage der Anerkennung kommt es hingegen nur darauf an, dass das Arbeitsverhältnis als solches so durchgeführt wird, wie es mit einem Fremden durchgeführt werden würde. Die geschuldete Arbeitsleistung und die Gegenleistung müssen einander gleichwertig gegenüberstehen. Details müssen nicht festgelegt sein.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371