Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Beiträge zur Berufshaftpflicht eines angestellten Anwalts

Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge für eine Berufshaftpflichtversicherung können Arbeitslohn sein.

Wenn ein Arbeitgeber ohne überwiegendes betriebliches Interesse die Beiträge für die Versicherung eines Arbeitnehmers übernimmt, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Dazu gehören nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch die Beiträge für eine Berufshaftpflichtversicherung eines angestellten Rechtsanwalts, die deren Arbeitgeber übernimmt. Der Abschluss der Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und dient daher primär dem Anwalt selbst. Der angestellte Anwalt muss daher die anfallenden Beiträge als Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit versteuern, kann aber umgekehrt einen Werbungskostenabzug geltend machen.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371