Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen

Weil 2024 die Löhne und Gehälter deutlich gestiegen sind, steigen im kommenden Jahr auch die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Eckwerte der Sozialversicherung spürbar.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vorgelegt, mit dem die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung für geregelt werden. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2026 zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2024 beträgt bundesweit 5,16 %. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 steigen alle Rechengrößen vergleichsweise stark. Beispielsweise soll die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung um 400 Euro auf dann 8.450 Euro monatlich steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird nach dem Entwurf um 300 Euro auf dann 5.812,50 Euro monatlich steigen. Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt ebenfalls um 300 Euro auf dann 6.450 Euro. Vor allem Gutverdiener werden also im kommenden Jahr spürbar höhere Beiträge zur Sozialversicherung zahlen müssen.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371