Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Lohnsteuerliche Behandlung von Deutschkursen für Flüchtlinge

In den meisten Fällen liegt die Kostenübernahme für Deutschkurse durch den Arbeitgeber im ganz überwiegend betrieblichen Interesse und stellt damit keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Fort- oder Weiterbildung seiner Arbeitnehmer, dann ist die Kostenübernahme kein Arbeitslohn, wenn die Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen. Bei Flüchtlingen und anderen Arbeitnehmern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind Kurse zum Erwerb oder zur Verbesserung der deutschen Sprache laut einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums dem ganz überwiegenden betrieblichen Interesse zuzuordnen, wenn der Arbeitgeber die Sprachkenntnisse im für den Arbeitnehmer vorgesehenen Aufgabengebiet verlangt. Die Kostenübernahme für solche Kurse kann nur dann Arbeitslohn sein, wenn konkrete Anhaltspunkte für den Belohnungscharakter der Maßnahme vorliegen.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371