Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Minijobzentrale erhöht die Umlagesätze U1 und U2 im September

Nachdem die Minijobzentrale kurzfristig die Umlagesätze erhöht hat, fallen ab September geringfügig höhere Lohnnebenkosten an, die beim Beitragsnachweis zu berücksichtigen sind.

Recht kurzfristig hat die Minijobzentrale eine Erhöhung der Umlagesätze U1 und U2 zum 1. September 2015 bekannt gegeben. Die neuen Sätze betragen für die Umlage U1 1,00 % (bisher 0,70 %) und für die Umlage U2 0,30 % (bisher 0,24 %). An den Erstattungssätzen von 80 % (U1) und 100 % (U2) ändert sich dagegen nichts. Während die Umlage U1 nur von kleineren Betrieben zu zahlen ist, müssen alle Arbeitgeber am Umlageverfahren U2 teilnehmen. Jeder Betrieb, der Minijobber beschäftigt, muss daher im September seine Lohnabrechnung und den Beitragsnachweis für die Minijobzentrale anpassen.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371