Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Lohnsteuerabzug für Berufsanfäger und Azubis

Immer noch fordern viele Arbeitgeber mit veralteten Standardanschreiben die Lohnsteuerkarte von Berufsanfängern und Azubis an.

Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist darauf hin, dass viele Arbeitgeber in den Standardschreiben zum Arbeits- oder Ausbildungsvertrag immer noch die Vorlage der Lohnsteuerkarte fordern. Die Lohnsteuerkarte wurde jedoch bereits vor über einem Jahr abgeschafft und durch ELStAM ersetzt. Die veralteten Anschreiben führen daher zu Nachfragen bei den Finanzämtern. Besteht der Arbeitgeber dennoch auf einer Papierbescheinigung der ELStAM, können sich die Berufsanfänger an ihr zuständiges Finanzamt wenden und einen Ausdruck erhalten.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371