Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Sachbezugswerte für 2014

Die Sachbezugswerte für freie Mahlzeiten oder die Überlassung einer freien Unterkunft werden wie jedes Jahr an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.

Am 11. Oktober 2013 hat der Bundesrat die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2014 beschlossen. Wie bei der letzten Erhöhung fallen die neuen Werte auch diesmal rund 2 % höher aus. In 2014 betragen die Werte bundeseinheitlich

für eine freie Unterkunft monatlich 221 Euro oder täglich 7,37 Euro (2013: 216 Euro mtl. oder 7,20 Euro pro Tag);

für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 7,63 Euro (2012: 7,47 Euro), davon entfallen 1,63 Euro auf ein Frühstück und je 3,00 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 229 Euro (bisher 224 Euro; Frühstück 49 statt 48 Euro, Mittag- und Abendessen 90 statt 88 Euro).

 
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