Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Werbungskosten für PC trotz Soundkarte

Die Ausrüstung eines PC mit Lautsprechern und Soundkarte ist allein noch kein Indiz für eine werbungskostenschädliche private Verwendung.

Der Werbungskostenabzug für einen PC darf nicht deshalb versagt werden, weil der PC mit Lautsprechern und einer Soundkarte ausgestattet ist. Die Ausstattung alleine läßt noch nicht auf eine zumindest teilweise private Nutzung schließen. Die Ausstattung mit diesen Zusatzfunktionen ist mittlerweile bereits Standard, so dass daraus keinesfalls ein Rückschluss auf eine Privatnutzung gezogen werden kann. Sofern Sie als Steuerpflichtiger auch noch glaubhaft machen können, dass Sie den PC für berufliche Zwecke benötigen, sind die Werbungskosten anzuerkennen.

 
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