Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Sorgfaltspflichten beim Gästebuch

Der Betreiber einer Homepage ist zu regelmäßigen inhaltlichen Überprüfung des von ihm bereitgestellten Gästebuchs verpflichtet.

Wenn Sie eine Homepage mit einem frei zugänglichen Gästebuch betreiben, sollten Sie regelmäßig einen Blick auf die Kommentare Ihrer Besucher werfen. Sie müssen die Eintragungen auf einen möglichen rechtswidrigen Inhalt überprüfen und gegebenenfalls entfernen. Andernfalls müssen Sie sich die Urheberschaft der Texte zurechnen lassen und damit die rechtlichen Konsequenzen tragen.

So hat das Landgericht Trier dem Betreiber einer Homepage eine wöchentliche Kontrolle des von ihm zur Verfügung gestellten digitalen Gästebuchs auferlegt. Anlass ist die Klage eines Steuerberaters gewesen, der in einem Gästebucheintrag mit Geldwäsche und Steuerbetrug in Verbindung gebracht wurde.

 
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