Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Berufliche Nutzung eines Computers

Aufwendungen für einen Computer können Sie auch anteilig als Werbungskosten absetzen.

Aufwendungen für einen Computer können Sie auch anteilig als Werbungskosten absetzen. Eine Aufteilung der Aufwendungen ist beim Computer ebenso möglich wie bei einem Pkw. Genauso wie Sie bei einem Pkw anhand der gefahrenen Kilometer den beruflichen Nutzungsanteil ermitteln, können Sie die berufliche Nutzung des Computers anhand der Stunden der beruflichen oder privaten Nutzung ermitteln.

 
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