Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Vorrang für eigenen Nachnamen

Wer eine Domain mit seinem bürgerlichen Familiennamen einrichten möchte, besitzt ein vorrangiges Interesse gegenüber anderen Domaininhabern.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können Sie erleichtert die Freigabe einer Domain verlangen, die Ihrem Familiennamen entspricht. Die Richter entschieden, dass eine Domainregistrierung durch einen Dritten, der selbst nicht Träger des entsprechenden Familiennamens ist, "unbefugten Namensgebrauch" darstellt.

So obsiegte ein Rechtsanwalt namens Maxem, der auf Freigabe der Domain maxem.de klagte. Der Besitzer der Domain hatte diese als Synthese aus drei Vornamen seiner Familie abgeleitet. Hierin sah das Gericht kein schützenswertes Pseudonym, da eine alltägliche Verwendung desselben gerade fehle. Somit müsse eine Freigabe gegenüber einem Träger des Familiennamens erfolgen, da dieser anderenfalls vom Gebrauch ausgeschlossen ist.

 
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