Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Pkw-Überlassung an den Geschäftsführer

Die Überlassung eines Pkw durch eine GmbH an den Geschäftsführer unterliegt der Umsatzsteuer, da es sich dabei um eine steuerbare Leistung gegen eine Gegenleistung handelt.

Die Sachzuwendung gegen Arbeitsleistung ist ein tauschähnlicher Umsatz. Die anteilige Arbeitsleistung ist das Entgelt für die Sachzuwendung. Ihr Wert entspricht dem Betrag, den die GmbH bereit ist, zusätzlich zur Barvergütung aufzuwenden. In diesem Fall sind das die der GmbH entstehenden Kosten für den überlassenen Pkw. Das Überlassen des Pkw ohne Zahlung einer Vergütung ist somit eine entgeltliche Überlassung. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob dem Unternehmer ein Recht auf Vorsteuerabzug zusteht.

 
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