Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Beitragszuschüsse an Gesellschafter-Geschäftsführer nicht steuerfrei

Die Beitragszuschüsse der GmbH zu den freiwilligen Beiträgen des Gesellschafter-Geschäftsführers sind nicht steuerfrei.

Ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer hat keinen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse der GmbH zu seinen freiwilligen Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Nur an Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, können steuerfreie Beitragszuschüsse gezahlt werden.

Beitragszuschüsse der GmbH zur freiwilligen Rentenversicherung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers sind ebenfalls nicht steuerfrei, wenn der Geschäftsführer mit einem Anteil von 50 % am Stammkapital der GmbH beteiligt ist.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371