Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei Kapitalgesellschaften

Gravierende Änderungen kommen ab 2004 bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften.

Für heftige Diskussionen haben die schon länger geplanten Änderungen bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften gesorgt. Bisher schon musste eine GmbH die Zinszahlungen für Darlehen an einen ausländischen Kapitalanteilseigner als verdeckte Gewinnausschüttung behandeln mit der Folge, dass der Betriebsausgabenabzug für die Zinsen entfällt. Wegen der einseitigen Ausrichtung auf ausländische Anteilseigner ist das aber in der EU schlicht rechtswidrig, und daher soll der § 8a des Körperschaftsteuergesetzes künftig für alle Gesellschafter gelten.

Zwar wird dies bei so mancher Gesellschaft schwerwiegende Folgen haben, aber der Kompromiss des Vermittlungsausschusses zieht dem ursprünglichen Regierungsplan zumindest einige Zähne. So sollten ursprünglich auch Vergütungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern wie eine Gesellschafter-Fremdfinanzierung behandelt werden. Dies ist nun nicht mehr vorgesehen. Außerdem wird eine Freigrenze von 250.000 Euro eingeführt.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371