Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Sachspende als verdeckte Gewinnausschüttung

Spenden in besonderem Umfang an eine von den Gesellschaftern gegründete Stiftung können verdeckte Gewinnausschüttungen sein.

Grundsätzlich sind Spenden zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke zwar steuerlich abziehbar. Allerdings schließt die steuerliche Anerkennung als Spende nicht aus, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wie das Finanzgericht Köln entschieden hat. Sachspenden einer GmbH an eine von den Gesellschaftern errichtete gemeinnützige Stiftung können daher zu einer verdeckten Gewinnausschüttung der GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person führen. Die Stiftung ist in so einem Fall nach Überzeugung des Gerichts als den Gesellschaftern nahestehende Person anzusehen, auch wenn die Stiftung als verselbständigte Vermögensmasse nicht in einen gesellschaftlichen Verband mit der GmbH eingegliedert ist. Das Urteil bedeutet jedoch keineswegs, dass jede Spende einer GmbH an eine Stiftung der Gesellschafter problematisch wäre. Entscheidend ist der Umfang der Spendentätigkeit.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371