Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Verdeckte Gewinnausschüttung an ehemaligen Gesellschafter

Ein ehemaliger Gesellschafter kann ebenfalls Empfänger einer verdeckten Gewinnausschüttung sein, wenn die vertragliche Grundlage dafür während der Zeit als Gesellschafter gelegt wurde.

Auch ein früherer Gesellschafter kann noch Empfänger einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) sein. Für das Finanzgericht München kommt es auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an, der Anlass für die vGA ist. Der Verzicht der GmbH auf eine Darlehensforderung, die vor dem Verkauf der Gesellschaftsanteile begründet worden ist, ist nach diesem Prinzip ebenfalls als vGA einzustufen, meint das Gericht.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371