Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Planung des neuen Unternehmens

Wer nicht plant, der kann unliebsame Überraschungen erleben. Werden die Abläufe in einem Unternehmen nicht laufend überwacht, so kann der Betrieb leicht aus dem Ruder laufen.

Der Kaufmann sollte nichts dem Zufall überlassen. Ihre Unternehmensplanung sollte sich an den Marktdaten ausrichten, die Sie den Veröffentlichungen in den Wirtschaftszeitungen entnehmen können. In Ihrer Planung sollte die zukünftige Unternehmensentwicklung berücksichtigt werden. In diesem Jahr wird z.B. mit einem gesamtwirtschaftlichen Wachstum von unter 3 % gerechnet, höhere Wachstumsraten ergeben sich in einigen Branchen, abhängig von dem Angebot.

Sie benötigen einen Investitionsplan: Mit Modernisierungsinvestitionen erschließen sie neue Märkte. Mit Erweiterungsinvestitionen begegnen sie einer gestiegenen Nachfrage. Durch Rationalisierungsinvestitionen senken Sie Ihre Kosten.

In Ihren Finanzplan gehen die laufenden Einnahmen und Ausgaben des Betriebes ein. Ein darüber hinausgehender Finanzbedarf muß entweder durch Eigenmittel (Einlagen) oder durch Fremdmittel (Kredite) gedeckt werden.

Der Umsatzplan gibt Auskunft über die erwarteten Monatsumsätze. Ein Soll- / Ist-Vergleich gibt laufend Auskunft darüber, ob Sie über oder unter den Erwartungen liegen. Mit einer entsprechenden Preispolitik können Sie die Umsätze steuern. Überlegen Sie, welche Nischen Sie mit guten Deckungsbeiträgen besetzen können.

Mit einem Kostenplan behalten Sie die Kostenentwicklung im Griff. Kostensteigerungen können Sie durch einen Kostenvergleich begegnen. In vielen Unternehmen ist es üblich, mindestens einmal im Jahr drei Vergleichsangebote zu allen wesentlichen Bestellmengen einzuholen.

Sie benötigen einen Entnahmeplan, um Ihre privaten Finanzen unter Kontrolle zu halten. In den Entnahmeplan sind alle persönlichen Ausgaben einzustellen, hierzu gehören bei Einzel- und Personenunternehmen auch die persönlichen Steuern, die auf den Unternehmensgewinn zu zahlen sind. Bedenken Sie: Sogenannte Überentnahmen führen zu zusätzlichen Steuerbelastungen.

 
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