Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Existenzgründerbeihilfe ist steuerfrei

Die Existenzgründerbeihilfe ist keine steuerpflichtige Betriebseinnahme.

Wenn Sie sich selbständig machen, erhalten Sie eventuell einen Existenzgründungszuschuss, beispielsweise aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln. Diese Zuschüsse sind keine steuerpflichtige Betriebseinnahme, sondern steuerfrei. Der Existenzgründerzuschuss ist zwar begrifflich eine Betriebseinnahme und nicht unmittelbar steuerfrei, allerdings wendet man § 3 Nr. 2 EStG entsprechend an.

Begründet wird das damit, dass die Existenzgründerzuschüsse Leistungen sind, die Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden zugute kommen oder der Ausbildung oder Fortbildung dienen. Für Sie zählt das Ergebnis: Die Existenzgründerbeihilfe ist keine steuerpflichtige Betriebseinnahme.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371