Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Gemischtes Bankkonto bei Einzelunternehmern

Für ein gemischtes Bankkonto, über das private und betriebliche Transaktionen abgewickelt werden, gilt eine erhöhte Nachweispflicht.

Mit der Gründung eines Unternehmens sollten Sie auch gleich ein eigenes Bankkonto für die betrieblichen Zwecke einrichten. Zwar sind Sie von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, für private und betriebliche Vorgänge getrennte Bankkonten zu unterhalten. Die Führung von gemischten Bankkonten ist aber nicht zu empfehlen, sie führt zu erhöhten Nachweispflichten.

Der Steuerpflichtige muss nämlich durch entsprechende Aufzeichnungen die Herkunft privater Gelder belegen. Wenn diese Aufzeichnungen fehlen, dann darf das Finanzamt auch die Einkünfte schätzen und wird im Zweifel auch private Einnahmen als betriebliche Einnahmen ansehen. Würden getrennte Bankkonten geführt, so wären derartige Nachweise nicht erforderlich.

 
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