Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Vorzeitige Auflösung einer Ansparabschreibung

Die teilweise Weiterführung einer vorzeitig aufgelösten Ansparabschreibung ist nicht möglich.

Wollen Sie eine Ansparrücklage vorzeitig, also bereits im Jahr nach ihrer Bildung auflösen, so dokumentieren Sie damit eindeutig, dass Sie von der geplanten Investition Abstand genommen haben. Da sich eine Ansparrücklage streng auf ein Investitionsgut bezieht und die Wirtschaftsgüter, für die die Ansparrücklage gebildet worden ist, nicht ausgetauscht werden können, fehlt einer nur teilweisen Fortführung der Rücklage bis zum Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Zwei-Jahres-Frist die rechtliche Grundlage: Sie müssen die Ansparabschreibung daher sofort in voller Höhe auflösen.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371