Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

EDV-Systemberater ohne Diplom ist kein Freiberufler

Ein Systemberater ohne akademischen Abschluss kann nur dann als Freiberufler angesehen werden, wenn er den Kenntnisstand eines Diplom-Informatikers nachweisen kann.

Ein Selbstständiger kann nur dann als Freiberufler angesehen werden, wenn er auch ohne Abschluss einer Hochschulausbildung einen vergleichbaren Kenntnisstand nachweisen kann. Im Falle eines selbstständigen Systemberaters verlangt der Bundesfinanzhof daher, dass dieser in Breite und Tiefe den Wissensstand eines Diplom-Informatikers nachweisen kann. Den Bundesrichtern genügen dabei Kenntnisse allein auf einem Teilgebiet des Fachstudiums nicht, selbst wenn diese für die Ausübung der spezifischen Tätigkeit an sich ausreichend sind.

 
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