Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Rumpfwirtschaftsjahr zählt bei der Ansparabschreibung normal

Ein Rumpfwirtschafsjahr zählt mit, wenn geprüft wird, ob der Investitionszeitraum bei einer Ansparabschreibung oder einem Investitionsabzugsbetrag bereits abgelaufen ist.

Eine Ansparabschreibung, die im zweiten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahr noch besteht, muss zwingend wieder aufgelöst werden. Auch ein Rumpfwirtschaftsjahr zählt dabei als normales Wirtschaftsjahr, hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Im Gesetz sei der Investitionszeitraum eindeutig nicht auf Kalender- sondern auf zwei Wirtschaftsjahre begrenzt, obwohl dem Gesetzgeber bewusst war, dass es immer wieder Rumpfwirtschaftsjahre gibt, argumentiert das Gericht. Der klagende Unternehmer hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Das Verfahren ist auch für die Investitionszulage relevant, weil hier eine vergleichbare Regelung im Gesetz steht.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371