Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Erbschaft und Schenkung

Anfang | << | 5 6 7 8 9 [10] 11 12 13 14 15 | >> | Ende

Ein Erbe kann nach Auffassung des Hessischen Finanzgerichts die für den Erblasser nachgezahlte Kirchensteuer selbst bei seiner Einkommensteuer als Sonderausgabe geltend machen.
Das Finanzamt darf die Erbschaftsteuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim nicht verweigern, weil eine unverzügliche Nutzung durch den Erben allein wegen einer längeren Erbauseinandersetzung nicht möglich ist.
Der deutlich niedrigere Freibetrag für Erbschaften, bei denen sowohl Erblasser als auch Erbe im Ausland wohnen, ist europarechtswidrig.
Die fünfjährige Behaltensfrist für die Steuerbegünstigung von Betriebsvermögen läuft auch nach dem Tod des ursprünglichen Erben weiter, womit ein Verkauf durch die Nacherben innerhalb der Frist ebenfalls den Steuervorteil ksotet.
Auch beim vollständig unentgeltlichen Erwerb einer Immobilie im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung können Nebenkosten entstehen, die bei einem Mietobjekt als Anschaffungsnebenkosten die AfA erhöhen.
Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ist nicht steuerlich begünstigt.
Die beliebte Cash-GmbH lässt sich nicht mehr zur steuerfreien Übertragung größerer Bargeldsummen nutzen. Auch bei der Lohnsummengarantie gibt es eine neue Regelung.
Der Verzicht eines Gesellschafters auf ein vertraglich festgeschriebenes Mehrstimmrecht ist keine steuerpflichtige Schenkung an die anderen Gesellschafter.
Mit dem Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ist auch das dritte Alternativgesetz zum Jahressteuergesetz 2013 im Vermittlungsausschuss gelandet.
Familienheime sind von der Erbschaftsteuer befreit - allerdings nur, wenn sie unmittelbar nach dem Erbfall vom Erben weiter selbstgenutzt werden. Auch triftige Gründe erlauben keine vorübergehende Vermietung.
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371