Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Verzicht auf den Pflichtteil ist endgültig

Mit der Auszahlung des beanspruchten Pflichtteils wird unwiderrufbar und unumkehrbar auf den gesetzlichen Erbteil verzichtet.

Machen Sie zu Lebzeiten Ihrer Eltern einen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung des Pflichtteils geltend, verlieren Sie mit der Auszahlung unumkehrbar Ihr gesetzliches Erbrecht. Dies gilt auch dann, wenn Sie später den ausgezahlten Betrag zurückgeben und dies von Ihren Eltern entsprechend angenommen wird.

Das Bayerische Oberste Landesgericht widersprach in einer Entscheidung der vorangegangenen landesgerichtlichen Entscheidung, die eine Aufhebung der Pflichtteilsauszahlung angenommen hat. Die Richter begründeten dies damit, dass anderenfalls der Pflichtteilsberechtigte mit dem ausgezahlten Betrag spekulieren könnte. Selbst bei einer Erklärung des Erblassers, durch die Rückzahlung sei die Auszahlung als nicht geschehen anzusehen, ändert sich hieran nichts.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371